Ermächtigung zur Änderung von Nutzungsrechten an zwei Bundes-Schulimmobilien
abgestimmt am 13.06.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen, das unentgeltliche Nutzungsrecht an zwei Schulimmobilien zu ändern – eines wird für zehn Jahre ruhendgestellt, das andere gekündigt – um Sanierung und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Es tritt am Tag nach Kundmachung (2024‑03‑28) in Kraft.
einfache MehrheitXXVII13.06.2024
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen darf das unentgeltliche Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 964, KG 19544 in St. Pölten für zehn Jahre ruhendstellen, um ein Investorenmodell zur Finanzierung von Sanierung und Erweiterung zu ermöglichen.
Der Bundesminister für Finanzen darf das unentgeltliche Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 218, KG 76339 in Völkermarkt kündigen, weil die dortige Handelsakademie mit dem Gymnasium zusammengelegt wird und sonst unnötige Betriebskosten entstehen würden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.