CBCR‑Veröffentlichungsgesetz – Berichtspflicht für multinationale Unternehmen
abgestimmt am 05.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz verpflichtet große Kapital‑ und Personengesellschaften sowie deren Zweigniederlassungen, bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen einen länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und beim Firmenbuch einzureichen. Ziel ist mehr Transparenz über Gewinne und gezahlte Ertragsteuern im internationalen Kontext.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Unternehmen, deren konsolidierte (bzw. einzelne) Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 750 Mio. € übersteigen, müssen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen und beim Firmenbuch einreichen.
Tochtergesellschaften von berichtspflichtigen Mutterunternehmen müssen das Mutterunternehmen um die erforderlichen Informationen bitten; erhalten sie keine Auskunft, dürfen sie selbst einen Bericht erstellen und mit einer Erklärung einreichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.