Novelle des Zivildienstgesetzes 2024 – Teilung, Elternmonat und erweiterte Einsatzsparten
abgestimmt am 04.07.2024
Zusammenfassung
Die Novelle des Zivildienstgesetzes erweitert die Einsatzsparten, führt eine Teilung des Dienstes und einen Elternmonat ein, stärkt das Anhörungsrecht der Zivildienstserviceagentur und ermöglicht fachärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit. Ziel ist eine höhere Bedarfsdeckung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst sowie mehr Transparenz im Datenverkehr.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
Der Gesetzestext definiert Hilfsdienste als Tätigkeiten, die dem Wesen des Zivildienstes entsprechen und nicht leitend oder fachlich anspruchsvoll sind.
Bei der Anerkennung neuer Einrichtungen muss die Zivildienstserviceagentur die Auslastung des eigenen Bundeslandes und benachbarter Länder berücksichtigen; bei einer bundesweiten Bedarfsdeckung unter 90 % dürfen neue Plätze nur in den definierten Sparten zugewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.