Änderungsprotokoll zum Übereinkommen über polizeiliche Zusammenarbeit im Südosteuropa

Zusammenfassung

Das Änderungsprotokoll ergänzt das 2018 geschlossene Übereinkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit im Südosteuropa um Klarstellungen zum Vorrang von EU‑Recht und zur Nicht‑Zertifizierung von Drittstaaten hinsichtlich des Datenschutzniveaus. Es tritt 60 Tage nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft und hat keine direkten Kosten für Österreich.
einfache Mehrheit XXVII 03.07.2024
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Protokoll ergänzt das Übereinkommen um zwei neue Absätze, die den Vorrang von EU‑Recht und die Nicht‑Zertifizierung von Drittstaaten hinsichtlich des Datenschutzniveaus festlegen.
  • Die neuen Regelungen gelten bereits vor dem endgültigen Inkrafttreten des Protokolls, wenn die Unterzeichnerstaaten dies ausdrücklich erklären.

Eingebracht von

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