Reduktion der Meldepflichten und Verbesserung des Datenschutzes im Ausbildungspflichtgesetz
abgestimmt am 11.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ausbildungspflichtgesetz, um den bürokratischen Aufwand zu senken: Das SMS veröffentlicht eine aktuelle Liste von Ausbildungsmaßnahmen, Schulen melden Daten mit verschlüsselten Kennzeichen und die Meldetermine werden von vier auf drei pro Jahr reduziert. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2021.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Bildung
Informatik
junger Mensch
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das SMS muss auf seiner Internet‑Homepage die aktuelle Liste von Ausbildungs‑ und Bildungsmaßnahmen veröffentlichen, die die Ausbildungspflicht erfüllen.
Die Steuerungsgruppe erstellt und prüft mindestens halbjährlich die Liste der Ausbildungsmaßnahmen; die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend genehmigt und veröffentlicht sie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.