COVID‑19‑Transparenzgesetz – Erweiterte Berichtspflichten für Ministerien
abgestimmt am 10.12.2020
Zusammenfassung
Das COVID‑19‑Transparenzgesetz führt neue monatliche Berichtspflichten für alle Ministerien ein, die Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erhalten, und verlagert Zuständigkeiten bei Härtefallfonds, Non‑Profit‑Fonds und Corona‑Kurzarbeit auf die jeweiligen Fachministerien.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Gesundheit
Wirtschaft
Finanzwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Alle haushaltsleitenden Organe, die Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erhalten, müssen monatlich einen detaillierten Bericht an den zuständigen Nationalratsausschuss einreichen.
Der Bericht muss zusätzlich Angaben zu beantragten, bewilligten und abgelehnten Zweckzuschüssen von Gemeinden sowie zu den jeweiligen Investitionsprojekten enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.