BilDokG 2020 – Gesetz zur Bildungsdokumentation und Datenverarbeitung
abgestimmt am 11.12.2020
Zusammenfassung
Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und Verarbeitung von Daten aller Lernenden sowie von Bildungseinrichtungen, richtet zentrale Datenverbünde für Schulen und Hochschulen ein und definiert Übergangsfristen für die Umstellung auf das neue bPK‑Kennzeichnungssystem.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Ausweis
Bildung
Statistik
Informatik
Erwachsenenbildung
Hochschulausbildung
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz legt den Zweck fest: automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, Qualitäts‑ und Statistikzwecke.
Schulleiter*innen müssen für jede Schülerin/jeden Schüler umfangreiche Daten (z. B. Schulkennzahl, bPK‑Kennzeichen, Geburtsdatum, Sprachkenntnisse, Förderbedarf) automatisiert erfassen und an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.