Kostenlose COVID‑19‑Tests und Antigentest‑Pakete in öffentlichen Apotheken
abgestimmt am 24.02.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erlaubt öffentlichen Apotheken, während der COVID‑19‑Pandemie kostenfreie PCR‑Tests und Antigentest‑Pakete an Versicherte anzubieten. Die Apotheken erhalten dafür Pauschalhonorare, die vom Bund über den Krisenfonds erstattet werden. Die Regelungen gelten zunächst bis 30. Juni 2021, können aber bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Öffentliche Apotheken dürfen während der Pandemie COVID‑19‑Tests für symptomlose Versicherte durchführen und erhalten dafür ein pauschales Honorar von €25 pro Test.
Apotheken dürfen SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an berechtigte Personen (Versicherte und Angehörige, geboren vor 01.01.2006) ausgeben – maximal eine Packung (5 Tests) pro Monat – und erhalten dafür €10 pro Packung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.