Digitalisierungsfonds – Anschubfinanzierung für die Digitalisierung der Bundesverwaltung
abgestimmt am 24.03.2021
Zusammenfassung
Das Digitalisierungsfondsgesetz richtet einen Fonds ein, verwaltet von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit einem Jahresbudget von bis zu 80 Mio € für 2021‑2022. Der Fonds soll ressortübergreifende IT‑Konsolidierungs‑ und Service‑Projekte finanzieren; mindestens die Hälfte der Mittel muss für IT‑Konsolidierung verwendet werden.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Digitalisierungsfonds wird als Verwaltungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet und von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verwaltet.
Der Fonds wird für die Jahre 2021 und 2022 jeweils mit bis zu 80 Millionen Euro dotiert – insgesamt also maximal 160 Mio €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.