Novelle des Bundesstraßengesetzes 2021 – Intermodale Anbindung, Seveso‑Sicherheit und zentrale Bundesministerialzuständigkeit
abgestimmt am 08.07.2021
Zusammenfassung
Die Novelle des Bundesstraßengesetzes erweitert das Gesetz um Regelungen für Park‑&‑Ride‑ und Park‑&‑Drive‑Anlagen, nachträgliche Genehmigungen von Anschlussstellen, EU‑konforme Seveso‑Sicherheitsbestimmungen, erweiterte Fachplanungskompetenz des Bundes und die Übertragung der Vollziehungszuständigkeit von den Landeshauptleuten auf das Bundesministerium.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Park‑&‑Ride‑ und Park‑&‑Drive‑Anlagen werden als Bestandteile von Bundesstraßen definiert und können über Anschlussstellen angebunden werden.
Anschlussstellen und Fahrverbindungen, die zwischen dem 10. Februar 1983 und dem 14. März 1999 bzw. zwischen dem 22. März 1990 und dem 14. März 1999 gebaut wurden, erhalten nachträglich eine Genehmigungsfiktion.
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