Gesetz zur Anpassung von Steuer‑, Finanz‑ und Transparenzregelungen inkl. ARF‑Erweiterung
abgestimmt am 08.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert fünf Rechtsvorschriften: Es erweitert die Bundesabgabenordnung um eine Transparenz‑Abfrage, passt das Finanzausgleichsgesetz an den EU‑Eigenmittelbeschluss an, verlagert im Katastrophenfond die Zuständigkeit auf das Finanzministerium, verlängert Fristen im Kommunalinvestitionsgesetz und fügt dem Transparenzdatenbankgesetz einen neuen Abschnitt für ARF‑Leistungen hinzu.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Steuerwesen
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Die Bundesabgabenordnung wird um eine neue Ziffer (Z 9) ergänzt, die es den Finanzbehörden erlaubt, über das Transparenzportal Abfragen zu stellen, um Förder‑ und Zuschussdaten für die Abgabenerhebung zu nutzen.
Im Finanzausgleichsgesetz 2017 wird § 10 Abs 3 neu formuliert, sodass von den Länderanteilen an der Umsatzsteuer 16,835 % für die EU‑Beitragszahlung abgezogen werden – mit Ausnahme traditioneller Eigenmittel.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.