Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen bereitstellte, um Betreuungspflichten während der Pandemie zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung zu nehmen, wenn Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber*innen erhalten für das während der SBZ fortgezahlte Entgelt einen Erstattungsanspruch beim Bund, gedeckelt an der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.
Eingebracht von
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