COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung für Schwangere (2020‑2023)
Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft beschreibt die Nutzung von Mitteln aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für zwei Maßnahmen: Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen. Beide Programme ermöglichten bezahlte Freistellungen, wobei die Arbeitgeber dafür Erstattungen vom Bund erhielten.
einfache MehrheitXXVII11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen mit Kindern bis 14 Jahre oder pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Einrichtungen bis zu drei Wochen bezahlte Freistellung zu nehmen; die Arbeitgeber erhalten dafür vom Bund eine Erstattung, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des fortgezahlten Entgelts liegt.
Die SBZ wurde in acht zeitlich befristete Phasen umgesetzt, wobei die Erstattungsquote von einem Drittel (Phase 1 & 2) über die Hälfte (Phase 3) bis zu 100 % (Phase 4‑8) anstieg.