Zusammenfassung
Der Bericht des BMK für August 2023 nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG zeigt, dass in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds ein- oder ausgezahlt wurden.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht erfüllt die gesetzliche Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG.
- Im August 2023 wurden in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds eingezahlt oder ausgezahlt.
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