COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung für Schwangere (2020‑2023)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen finanzierte. Die Maßnahmen ermöglichten bezahlte Freistellung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bzw. in körpernahen Berufen, wobei die Kosten vom Bund erstattet wurden.
einfache Mehrheit XXVII 08.11.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Die Erstattung an Arbeitgeber richtet sich nach der jeweiligen SBZ‑Phase: von einem Drittel bis zu 100 % des fortgezahlten Entgelts, gedeckelt an der monatlichen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.