Zusammenfassung
Der September‑2023‑Bericht des BMK zeigt, dass in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds ein- oder ausgezahlt wurden. Damit wird die gesetzliche Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 erfüllt.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im September 2023 wurden in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Ein- oder Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds vorgenommen.
- Das Bundesministerium hat damit seine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat erfüllt.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.