COVID‑19‑Fonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung Schwangere (2020‑2023)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Beschäftigter bereitstellte, um Betreuungspflichten während der Pandemie zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, bei geschlossenen Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen, um die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen.
  • Arbeitgeber*innen erhalten für das während der SBZ weitergezahlte Entgelt eine Erstattung vom Bund, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts liegt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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