Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die ambulante Versorgung in Kärnten (2017‑2021) und stellte steigende Kosten, unzureichende Diagnosendokumentation sowie eine schwache Umsetzung von Primärversorgungseinheiten fest. Er empfiehlt einheitliche Diagnose‑Codierung, den Ausbau von PVE, die Klärung der Rechtsgrundlage für Sonderklassegebühren und die Optimierung von Gesundheitsberatung 1450 sowie der hausärztlichen Bereitschaftsdienste.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Das LKF‑ambulant‑Modell wurde 2017 in Kärnten eingeführt, um ambulante Leistungen mit denselben Punktwerten wie stationär abzurechnen. Es hat die ambulanten Ausgaben stark erhöht und nur teilweise Kurzaufenthalte reduziert.
- Die Diagnosendokumentation im ambulanten Bereich ist nicht flächendeckend. Der Rechnungshof fordert eine verpflichtende, einheitliche Erfassung nach ICD‑10 (oder ICPC‑2) für alle ambulanten Kontakte.
Referenziert in
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