Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung des Klimabonus und des Energiekostenausgleichs 2022. Der Klimabonus wurde antragslos ausbezahlt, während der Energiekostenausgleich ein Antragsverfahren erforderte; beide Programme wiesen Daten‑ und Beschwerdeprobleme auf.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Umwelt
Energie
Haushaltskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Klimabonus wurde im März 2022 eingeführt, um die Mehrbelastungen durch die nationale Bepreisung von Treibhausgasen zu kompensieren.
- Im Juni 2022 wurde das Klimabonusgesetz novelliert: Der Sockelbetrag stieg auf 250 EUR, der Regionalausgleich entfiel und ein Anti‑Teuerungsbonus von 250 EUR wurde eingeführt.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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