Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz zeigt, dass im Dezember 2023 7.388,05 € aus dem COVID‑19‑Fonds für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel ausgegeben wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 12.03.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für das Finanzjahr 2023 wurden insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds an die Justiz (UG 13) zugewiesen.
- Davon flossen 2,699 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
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