Nachzahlung pauschalierter Nebengebühren aus dem COVID‑19‑Fonds 2023

Zusammenfassung

Der Bericht des Innenministeriums erklärt, dass 559 135,31 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2023 verwendet wurden, um rückwirkend pauschalierte Nebengebühren an Bedienstete zu zahlen.
einfache Mehrheit XXVII 31.01.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Das Bundesministerium für Inneres beantragte 559 135,31 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds, um die Nachzahlung pauschalierter Nebengebühren an betroffene Bedienstete zu finanzieren.
  • Die Nachzahlung wurde nötig, weil ein Verwaltungsgerichtshof‑Urteil die rückwirkende Zahlung der zuvor eingestellten Nebengebühren anordnete.

Eingebracht von

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