COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung Schwangerer

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Eltern, pflegenden Angehörigen und schwangeren Beschäftigten bezahlte Freistellungen ermöglichte und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt wurden.
einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Die Erstattung an Arbeitgeber erfolgt je nach Phase: in den Phasen 1‑2 ein Drittel, in Phase 3 die Hälfte und ab Phase 4 zu 100 % des fortgezahlten Entgelts.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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