Bericht über Nichtauszahlung aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Dezember 2023 (UG 43 Klima, Umwelt und Energie)

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie für Dezember 2023 bestätigt, dass in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keinerlei Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds ein- oder ausgezahlt wurden. Damit wird die gesetzliche Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑FondsG erfüllt.
einfache Mehrheit XXVII 06.03.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bericht erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑FondsG.
  • Im Dezember 2023 wurden keine Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds an die Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) geleistet.

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