Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft im Rahmen des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanziert und verwaltet hat.einfache Mehrheit XXVII 10.04.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer*innen können seit dem 16. März 2020 bis zum 7. Juli 2023 im Rahmen der Sonderbetreuungszeit (SBZ) bis zu drei bzw. vier Wochen pro Phase freigestellt werden, während das Entgelt weitergezahlt wird.
- Der Bund erstattet den Arbeitgeber*innen je nach Phase einen Teil des fortgezahlten Entgelts – von einem Drittel in den Phasen 1 und 2 bis zu 100 % ab Phase 4.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.