Zusammenfassung
Die Wirtschaftskammer Österreich meldet für den Zeitraum 27. März bis 8. Juni 2024 sämtliche zusätzlichen Ausgaben ihrer Fachgruppen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit nach § 4 Abs. 3 Z 1‑5 und 8 PartG.einfache Mehrheit XXVII 18.09.2024
Bericht
Wahl
Handel
Industrie
Europäische Union
Politische Partei
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Wirtschaftskammer meldet alle zusätzlichen Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ihrer Fachgruppen im Wahlzeitraum.
- Die gemeldeten Kosten umfassen Plakatwerbung, Direktmailings, Geschenke, Print‑ und Online‑Inserate sowie Aufträge an Werbe‑ und PR‑Agenturen.
Eingebracht von
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