Leermeldungen zu Mehrausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (EU‑Wahl 2024)

Zusammenfassung

Alle österreichischen Arbeiterkammern haben gemäß § 4a Parteiengesetz 2012 gemeldet, dass im Wahlzeitraum vom 26. März bis zum 9. Juni 2024 keine zusätzlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit angefallen sind.
einfache Mehrheit XXVII 18.09.2024
Bericht
Wahl
Berufsverband
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Alle betroffenen Kammern haben die gesetzlich vorgeschriebene Meldung über mögliche Mehrausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Wahlzeitraum eingereicht.
  • In allen Meldungen wurde angegeben, dass keine zusätzlichen Aufwendungen über den normalen Betriebsaufwand hinaus entstanden sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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