Zusammenfassung
Im Juni 2024 hat das BMK im Rahmen seiner Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG mitgeteilt, dass in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds verwendet wurden.einfache Mehrheit XXVII 18.09.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht bestätigt, dass im Juni 2024 in der Untergliederung 43 keine Ein- oder Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erfolgt sind.
- Damit wird die Transparenz gegenüber dem Nationalrat gewahrt, da das Ministerium seine Berichtspflicht erfüllt.
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