Zusammenfassung
Der Bericht 2019 beschreibt die Aktivitäten der österreichischen Datenschutzbehörde, ihre steigende Fallzahl, erlassene Geldbußen und den Bedarf an mehr Personal.einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Bericht
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die DSB ist für das Beschwerdeverfahren nach § 24 DSG iVm Art. 77 DSGVO zuständig und kann Geldbußen nach Art. 58 DSGVO verhängen.
- Die Bildverarbeitung wird durch §§ 12 und 13 DSG geregelt; diese Bestimmungen werden im Kontext der DSGVO kritisch geprüft.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.