Härtefallfonds 2020/21: Unterstützung für Land‑ und Forstwirtschaft & Privatzimmervermietung

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Einrichtung und Umsetzung des Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermietungen im Zuge der COVID‑19‑Krise, inklusive Förderkriterien, Auszahlungsmodalitäten und Gesamtausgaben von rund 32 Millionen Euro bis Januar 2021.
einfache Mehrheit XXVII 04.05.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde im März 2020 als Sonderrichtlinie eingeführt, um Betriebe in Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen zu unterstützen.
  • Fördervoraussetzungen umfassen u. a. die Einhaltung einer De‑minimis‑Obergrenze von 200 000 € (bzw. 20 000 € für Primärerzeuger), weniger als zehn Vollzeit‑Mitarbeiter und einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahr.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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