Zusammenfassung
Der Bericht bewertet die 2019 eingeführte Vignettenbefreiung für drei Grenz‑Autobahnabschnitte. Leichte Verkehrsverlagerungen auf die Autobahnen wurden festgestellt, jedoch ohne messbare Umweltgewinne; die ASFINAG rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 20 Mio. €.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2021
Bericht
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Vignettenbefreiung wurde per Gesetz (§ 13 Abs. 1a BStMG) für drei Grenzabschnitte eingeführt (A1, A12, A14).
- Verkehrszählungen aus Jan‑Feb 2020 zeigen leichte Zunahmen auf den Autobahnen (bis zu +6 % am Wochenende) und gleichzeitige Rückgänge im Landesstraßennetz.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.