Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministers für Arbeit gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeit von März 2020 bis Januar 2021. Er beschreibt die Höhe der Nettoersatzrate, die finanzielle Unterstützung für Unternehmen und die Gesamtkosten von rund 10,5 Mrd. €.einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht erklärt die gesetzlichen Grundlagen für die Kurzarbeitsregelungen (AMPFG) und die Beihilfen (AMSG).
- Kurzarbeit wurde ab dem 1. März 2020 eingeführt; seitdem erhielten über 1,2 Millionen Beschäftigte eine Nettoersatzrate von 80‑90 %.
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