Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), eine befristete, bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer*innen, deren Kinderbetreuung oder Pflege wegen COVID‑19 geschlossen wurde. Der Bund erstattete den Arbeitgebern einen Teil des fortgezahlten Lohns – von einem Drittel bis zu 100 % – und stellte dafür insgesamt rund 9 Mio € bereit.einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die SBZ ermöglicht Arbeitnehmer*innen, bei geschlossener Kinder‑ oder Pflegeeinrichtung bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung zu nehmen.
- Die Erstattung des fortgezahlten Entgelts durch den Bund steigt von einem Drittel (Phase 1 & 2) über die Hälfte (Phase 3) bis zu 100 % (Phase 4).
Eingebracht von
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