Zusammenfassung
Der COVID‑19‑Schulveranstaltungsausfall‑Härtefonds deckt Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen im Schuljahr 2020/21 und wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2021
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht basiert auf § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes, das die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel vorschreibt.
- Der Härtefonds übernimmt Stornokosten für mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).
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