COVID‑19‑Härtefonds für abgesagte Schulveranstaltungen 2020/21

Zusammenfassung

Der COVID‑19‑Schulveranstaltungsausfall‑Härtefonds deckt Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen im Schuljahr 2020/21 und wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.
einfache Mehrheit XXVII 09.06.2021
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bericht basiert auf § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes, das die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel vorschreibt.
  • Der Härtefonds übernimmt Stornokosten für mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).

Eingebracht von

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