Zusammenfassung
Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), bei der Beschäftigte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bis zu vier Wochen freigestellt werden können, während ihr Gehalt weitergezahlt wird. Arbeitgeber erhalten dafür eine Erstattung vom Staat, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Lohns liegt.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen mit Kindern bis 14 Jahren oder pflegenden Angehörigen, bis zu vier Wochen freigestellt zu werden, während ihr Gehalt weitergezahlt wird.
- Arbeitgeber erhalten für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund; die Höhe ist je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts.
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