Zusammenfassung
Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit – eine bezahlte Freistellung von bis zu vier Wochen, die Arbeitnehmer*innen bei geschlossenen Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 ermöglicht. Die Maßnahme wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert und in vier Phasen mit unterschiedlichen Erstattungsquoten an Arbeitgeber erstattet.einfache Mehrheit XXVII 01.07.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer*innen können bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit mit voller Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, wenn Kinderbetreuung oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Die Finanzierung erfolgt aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds: 15 Mio. € für das Jahr 2020 und 2,5 Mio. € für das Jahr 2021.
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