Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft & Privatzimmervermietung – Bericht April 2021

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über die im April 2021 im Rahmen des Härtefallfonds gewährten finanziellen Hilfen für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen. Er fasst Förderarten, Antragszahlen und ausgezahlte Summen zusammen.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds ist durch das Bundesgesetz vom 27. März 2020 (Sonderrichtlinie) entstanden und richtet sich an land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie an private Zimmervermietungen.
  • Förderungen umfassen vier Bausteine: Einkommensverlustzuschuss (80 % des Differenzbetrags, mind. 500 €, max. 2.000 €), Comeback‑Bonus (500 €), Lockdown‑Umsatzersatz (80 % im November, 50 % im Dezember, mind. 2.300 €) und Ausfallsbonus (15–30 % des Umsatzverlustes, mind. 100 €, max. 15.000 €).

Eingebracht von

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