Sonderbetreuungszeit (SBZ) – Freistellung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), eine befristete Freistellung von bis zu vier Wochen bei geschlossenen Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19, finanziert aus dem Krisenfonds. Arbeitgeber erhalten dafür eine Erstattung, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Gehalts liegt.
einfache Mehrheit XXVII 01.07.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, bis zu vier Wochen freigestellt zu werden, wenn Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Der Bericht wird nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes erstellt und deckt den Zeitraum März 2020 bis Mai 2021 ab.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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