Kurzarbeitsbeihilfen während COVID‑19 (2020‑2021)

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die Kurzarbeitsförderungen im Zuge der COVID‑19‑Pandemie von März 2020 bis Mai 2021 zusammen: Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Arbeitgeber bekommen eine Beihilfe nach § 37b AMSG, und das Bundesbudget wurde um rund 11,2 Mrd. € belastet.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer erhalten während der Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen.
  • Arbeitgeber bekommen eine Kurzarbeitsbeihilfe, die die Mehrkosten (Lohnnebenkosten) deckt, sofern sie eine gültige COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung vorlegen.

Eingebracht von

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