Zusammenfassung
Der Bericht 2020 des LSD‑BG zeigt, dass die Finanzpolizei 1.439 ausländische Betriebe und 3.481 entsandte Arbeitnehmer*innen kontrollierte, dabei 10 % Unterentlohnung feststellte und 829 Strafanträge nach §§ 21/22 LSD‑BG stellte, was zu Geldstrafen von € 2,78 Mio führte.einfache Mehrheit XXVII 21.10.2021
Bericht
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Kontrollplan 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bis zum 30. Juni des Folgejahres dem Bundesminister für Finanzen vorgelegt werden.
- Im Jahr 2020 wurden 1.439 ausländische Betriebe und 3.481 entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer*innen kontrolliert.
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