Rechnungshof‑Audit zu Universitätsräten – Follow‑up‑Prüfung 2018
abgestimmt am 17.06.2020
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2018, wie gut die Universitätsräte der Kunstuniversität Graz und der Medizinischen Universität Innsbruck die Empfehlungen aus dem Vorbericht 2016 umgesetzt haben. Von 21 Vorgaben wurden 19 (≈ 90 %) zumindest teilweise umgesetzt; zentrale Schwächen bestehen bei der Fach‑ und Gender‑Ausgewogenheit der Ratsmitglieder, der Dokumentation von Unvereinbarkeiten und der rechtzeitigen Vorlage von Budgetvoranschlägen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Besetzung der Universitätsräte soll künftig ausgewogener sein – insbesondere mehr juristische, betriebswirtschaftliche und finanzwissenschaftliche Expertise einbeziehen.
Das Ministerium soll dokumentieren, welche Qualifikationen die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Ratsmitglieder besitzen, um den Auswahlprozess nachvollziehbarer zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.