Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den im Juli 2020 eingerichteten Überbrückungsfonds für freischaffende Künstler*innen, seine gesetzlichen Grundlagen, Förderbedingungen, Zuschusshöhen und statistische Ergebnisse bis Juni 2021.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2021
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde im Juli 2020 eingerichtet und wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemeinsam mit der SVS verwaltet.
- Förderberechtigt sind freischaffende Künstler*innen, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. Nov 2020) in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und eine durch COVID‑19 bedingte wirtschaftliche Notlage nachweisen können.
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