Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Kurzarbeitsbeihilfen, die wegen COVID‑19 von März 2020 bis Juni 2021 gewährt wurden. Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Nettoentgelts, Unternehmen bekommen eine Beihilfe zur Deckung ihrer Mehrkosten. Bis Juni 2021 wurden rund 8,6 Mrd. € ausgezahlt, die gesamte Budgetbelastung liegt bei etwa 10,9 Mrd. €.einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Kurzarbeitsregelung wurde am 1. März 2020 (Phase 1) eingeführt und ermöglichte Unternehmen, bei vorübergehenden Auftragsrückgängen Arbeitszeit zu reduzieren.
- Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeits‑Beihilfe nach § 37b AMSG, die die durch Kurzarbeit entstehenden Mehrkosten deckt, sofern sie eine gültige COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung vorlegen.
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