Sonderbetreuungszeit – bezahlte Freistellung für pflegende Arbeitnehmer*innen

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie das COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds die Sonderbetreuungszeit (SBZ) finanziert – eine bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer*innen, die wegen geschlossener Schulen oder Pflegeeinrichtungen ihre Betreuungspflichten nicht erfüllen können. Für 2020 standen 15 Mio € und für 2021 6,1 Mio € zur Verfügung; die Erstattung an Arbeitgeber variiert je nach Phase der Maßnahme.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, wenn entsprechende Einrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Die Finanzierung erfolgt aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds: 15 Mio € für das Jahr 2020 und 6,1 Mio € für das Jahr 2021.

Eingebracht von

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