Sonderbetreuungszeit (SBZ) – bezahlte Freistellung für Betreuungspflichten während COVID‑19
abgestimmt am 13.10.2021
Zusammenfassung
Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), eine bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer, die wegen geschlossener Schulen oder Pflegeeinrichtungen ihre Betreuungspflichten nicht erfüllen können. Die Maßnahme wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert und ist in vier Phasen mit gestaffelten Erstattungsquoten unterteilt.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung der Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Arbeitnehmer, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderung betreuen müssen, wenn Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
Finanzierung der SBZ erfolgt aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds: 15 Mio € für das Jahr 2020 und 6,1 Mio € für das Jahr 2021.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.