Kurzarbeitsbeihilfen im Rahmen der COVID‑19‑Krise (2020‑2021)

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit beschreibt die Kurzarbeitsbeihilfen, die von März 2020 bis Juli 2021 wegen COVID‑19 gewährt wurden. Arbeitnehmer*innen erhielten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Unternehmen bekamen eine Beihilfe vom AMS; insgesamt wurden rund 8,85 Mrd. € ausgezahlt.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht fasst die Kurzarbeitsbeihilfen zusammen, die im Zeitraum Januar 2020 bis Juli 2021 vom Bundesministerium für Arbeit bereitgestellt wurden.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (≤ 1.700 €, 1.700‑2.685 €, > 2.685 €).

Eingebracht von

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