Zusammenfassung
Der Juli‑2021‑Bericht des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG zeigt, dass im Themenbereich keine Mittel aus dem Krisenfonds verwendet wurden.einfache Mehrheit XXVII 21.10.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht bezieht sich auf die gesetzliche Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG.
- Im Berichtsmonat Juli 2021 wurden in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Ein- oder Auszahlungen aus dem Krisenfonds vorgenommen.
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