Sonderbetreuungszeit (SBZ) – Finanzierte Freistellung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), eine durch das AVRAG geregelte Freistellung von der Arbeit mit voller Entgeltfortzahlung für Eltern und Pflegende, finanziert aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds. Die SBZ ist in vier Phasen unterteilt, wobei die Erstattung an Arbeitgeber je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Gehalts liegt.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Einführung der Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Arbeitnehmer, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen und deren Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen wurden.
  • Finanzierung über den COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds: 15 Mio € für das Jahr 2020 und 6,1 Mio € für das Jahr 2021.

Eingebracht von

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