Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt das COVID‑19‑Kurzarbeitsprogramm von März 2020 bis August 2021, bei dem Beschäftigte 80‑90 % ihres Nettoeinkommens erhalten und Unternehmen Beihilfen für Mehrkosten bekommen. Bis August 2021 wurden rund 9 Mrd. € ausgezahlt; über 1,2 Mio. Personen waren beteiligt.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Kurzarbeit reduziert vorübergehend die Normalarbeitszeit; Beschäftigte erhalten 80‑90 % ihres bisherigen Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (≤ 1.700 €, 1.700‑2.685 €, > 2.685 €).
- Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe nach § 37b AMSG, die die zusätzlichen Lohnkosten deckt, sobald ein gültiger COVID‑19‑Sozialpartnervertrag und ein Arbeitszeitausfall vorliegen.
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