Sonderbetreuungszeit – Lohnfortzahlung für betreuende Arbeitnehmer*innen während COVID‑19

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit, eine vom COVID‑19‑Fonds finanzierte Freistellung von bis zu vier Wochen, die Eltern und pflegenden Angehörigen bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen Lohnfortzahlung sichert.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer*innen können seit dem 16. März 2020 bis zu vier Wochen pro Phase von der Arbeit freigestellt werden, wenn die Kinder‑ oder Pflegeeinrichtung wegen COVID‑19 geschlossen ist.
  • Der Bund stellt für das Projekt insgesamt 21,1 Mio. € bereit (15 Mio. € für 2020 und 6,1 Mio. € für 2021).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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