Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den vom Bundesgesetz 2020 geschaffenen Fonds zur finanziellen Überbrückung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, dessen Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhen und Änderungen bis September 2021 sowie die Auszahlungsstatistik.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2021
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde mit dem Bundesgesetz vom 7. Juli 2020 eingerichtet; seitdem muss der Bundesminister monatlich einen Bericht über die Maßnahmen und deren finanzielle Auswirkungen vorlegen.
- Anspruchsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. November 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert waren und deren wirtschaftliche Lage durch COVID‑19 stark beeinträchtigt ist.
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